Bildungs- und Teilhabepaket
Beitragserstattung
Das Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II, § 19) gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) beziehen. Berechtigt sind Kinder für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag beim JobCenter der Stadt Meschede.
Der SSV Meschede stellt Ihnen dazu eine Mitgliedsbestätigung aus.
Dafür melden Sie sich am einfachsten bei unserer Mitgliederverwaltung:
Christian Spieß
Heidering 28a
59872 Meschede
Mail: mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de
Ein Antragsformular erhalten sie hier >
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Mitgliedsbestätigung des SSV abgeben beim:
Fachbereich Soziales
JobCenter der Stadt Meschede
Franz-Stahlmecke-Platz 2
59872 Meschede