Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Abteilungsleitern und ist das zentrale Gremium des SSV Meschede (s.a. Satzung).

Kontaktmöglichkeiten bestehen daher über den geschäftsführenden Vorstand

und/oder die jeweiligen Abteilungen.

MitgliederverwaltungVereinsbeiträge, Gebühren und Umlagen
Beitragserstattung aus dem [Teilhabepaket]


Jahresgrundbeitrag (gültig seit 01.01.2008)

 Erwachsene                   72,- € 
 Kinder/Jugendliche 47,- €
 Familiengesamtbeitrag 87,- €
 Herzsportgruppe 14,- €

Solidarbeitrag

Seit 2011 wird von allen aktiven Sportlern zusätzlich eine Gebühr als Solidarbeitrag
von 15,- € p.a. (2010 bis 2022 12,- €) erhoben. Sie dient der Finanzierung der Nutzungsentgelte (Sporthallen, Schwimmbad), die an die Stadt Meschede zu entrichten sind.
Diese Gebühr wird allen aktiven Sportlern und Sportlerinnen (also auch Minderjährigen) in Rechnung gestellt.
weitere Informationen >


Abteilungsbeitrag

Für einzelne Abteilungen wird ein zusätzlicher abteilungsbezogener Beitrag erhoben!
Infos hierzu erhalten Sie auf der entsprechenden Website der Abteilung oder beim Abteilungs- bzw. Übungsleiter.


Umlagen

Eine Umlage für besondere Zwecke kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden. Derzeit ist dies aber nicht geplant.


Die Beiträge / Gebühren / Umlagen werden nicht vom Vorstand festgelegt,
sondern von den Mitgliedern selbst in der Mitgliederversammlung bzw. Abteilungsversammlung beschlossen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinssatzung!


Beitragserstattung aus dem Teilhabepaket
Informationen [hier]

Button Home Teilhabe

 

 

Bildungs- und Teilhabepaket


 Beitragserstattung

Das Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II, § 19) gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) beziehen. Berechtigt sind Kinder für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag beim JobCenter der Stadt Meschede.

Der SSV Meschede stellt Ihnen dazu eine Mitgliedsbestätigung aus.
Dafür melden Sie sich am einfachsten bei unserer Mitgliederverwaltung:

SSV Meschede Mitgliederverwaltung
Andrea Franzes
Ittmecker Weg 82
59872 Meschede
Tel. 0 291 / 90 24 94 25

Mail: mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de


Ein Antragsformular erhalten sie hier >
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Mitgliedsbestätigung des SSV abgeben beim: 

Fachbereich Soziales
JobCenter der Stadt Meschede
Franz-Stahlmecke-Platz 2
59872 Meschede 


Informationen teilweise von www.meschede.de >

Smiley lachendBeitrittserklärung - Einzugsermächtigung

Download der Beitrittserklärung als pdf-Dokument oder als Word-Datei zum direkten Ausfüllen:

Word IconBeitrittserklärung

pdfBeitrittserklärung

Die benötigte SEPA-Einzugsermächtigung liegt beiden Dokumenten bei.

Die Formulare bitte ausdrucken bzw. am PC ausfüllen und unterschrieben beim Übungsleiter, Abteilungleiter oder der Mitgliederverwaltung abgeben.
Eventuelle weitere Familienmitglieder, die bereits im SSV Meschede Mitglied sind, bitte mit Name, Vorname und Geburtsdatum angeben!


Button Home TeilhabeBildungs- und Teilhabepaket

 weitere Informationen zur Beitragserstattung >


Smiley traurigAustritt - Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist lt. Satzung nur zum Jahresende möglich.
Bitte senden Sie die unterschriebene Kündigung ausschließlich schriftlich (formlos, Postkarte reicht) direkt an: 

SSV Meschede
Mitgliederverwaltung

Ittmecker Weg 82
59872 Meschede

Bitte nicht per Mail kündigen, Kündigungen bedürfen der Schriftform!
(Mail entspricht nur der Textform)

Eine nachträgliche Kündigung ist nicht möglich!

Wegen des ggf. erhobenen abteilungsbezogenen Beitrages bitte auch bei den betroffenen Abteilungen kündigen!

docVorlage Kündigung >
pdfVorlage Kündigung >


 Smiley neutralDatenkorrekturen

Anfragen und Korrekturen (Name, Kontakt- und Kontodaten) auch per Mail:
mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de


Smiley neutralweitere Informationen
siehe auch Vereinssatzung


 

 

 

Download >Satzung Titel
Satzung Flyer TitelFlyer-Version >


Die bei der Mitgliederversammlung am 04.11.2021 beschlossenen Änderungen wurde zur Eintragung im Vereinsregister unter VR50617 angemeldet.


Die bei der Generalversammlung vom 06.09.2012 beschlossene Satzung wurde zum 29.11.2012 im Vereinsregister unter VR50617 ohne Änderungen eingetragen und ist somit rechtskräftig.


Entwicklung der aktuellen Satzung

Ende 2011/Anfang 2012 wurde insbesondere auf Grund neuer Vorstellungen in der Mitbestimmung und bestehendem Überarbeitungsbedarf hinsichtlich rechtlich relevanter Formulierungen von den Abteilungsleitern und einigen weiteren engagierten Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand und dem Justitiar des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. - FLVW und VIBSS Referent des LSB NRW Herrn Dieter Ostertag eine neue Satzung erarbeitet. Diese ist angelehnt an die Mustersatzung des LSB NRW. Insofern handelt es sich bei der neuen Satzung um keine Überarbeitung der alten Satzung, sondern um eine völlig neue Fassung.

Nachfolgend sind einige der wesentlichsten Änderungen aufgelistet, die Aufstellung ist keinesfalls vollständig!

  • Die Abteilungsleiter (bzw. deren ständige Vertreter) gehören nun zum Gesamtvorstand (§12). Der Gesamtvorstand berät und beschließt alle sportlichen und gesellschaftlichen
    Aktivitäten des Vereins, die nicht in die Verantwortung des geschäftsführenden Vorstandes oder einer Abteilung fallen - u. a. den Haushaltsplan und die Budgetverteilung an die Abteilungen.
  • Korrekturen von Formulierungen zur Gemeinnützungkeit und anderer rechtlich relevanter Themen wie z. B. Datenschutz (§21) und Haftung (§20).
  • Klarstellung der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge, Gebühren und Umlagen (§6) - nein, keine versteckte Beitragserhöhung, Beiträge werden nicht in der Satzung festgelegt!
  • Regelungen zum Beginn und Ende der Vereinsmitgliedschaft - Ablehnung von Mitgliedsanträgen / Ausschlussverfahren (§4).
  • Regelungen zur Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz und bezahlter Mitarbeit (§14).
  • Die Generalversammlung heißt nun treffender Mitgliederversammlung.
  • Neue Fristen für die Einladung und für Anträge zur Mitgliederversammlung (§9).

Siehe hierzu auch das Zeitungsinterview zur Satzungsänderung mit dem Vorstand des SSV (WP/WR vom 17.08.2012).


Die alte Satzung des SSV Meschede - bis 28.11.2012 - in der Version vom 14.09.2004 findet sich hier als Faltblatt.

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